Wehrpflicht bei Beantragung der doppelten (hier der türkischen) Staatsbürgerschaft (bisher nur Deutsch)?
Sehr geehrter Herr Demir,
auch auf die Gefahr hin, dass Sie diesbezüglich schon zig Fragen erhalten haben müssen, möchte ich doch meine stellen und hoffe auf eine baldige Antwort.
Mein Sohn (hier geboren, noch 17 Jahre), hat bisher nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Da ich ich nun aber für uns die doppelte (hier die Türkische) beantragen möchte, plagen mich Fragen, ob er dann, nach Vollendung seines 18. Lebensjahres, regulär zum türkischen Militär einberufen werden könnte, wenn wir er die Doppelte erhielte. Oder kann er sich alternativ für ein Sozial- oder Zivildienst in Deutschland entscheiden?
Die Antwort ist für mich entscheidend und von daher hoffe ich sehr auf Ihre sachdienliche und baldige Antwort.
Vielen Dank Ihnen jetzt schon mal für Ihre Zeit und Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sonay B.
Hallo,
danke für Ihre Frage.
Ob Doppelstaatler Wehrpflicht leisten müssen, hängt von den jeweiligen nationalen Bestimmungen ab. Bei der Türkei ist es so, dass auch Doppelstaatler, die in Deutschland leben, von der Wehrpflicht erfasst sind. Für türkische Staatsangehörige im Ausland besteht zur Verhinderung der Wehrpflicht daher nur die Möglichkeit, sich temporär aufgrund der Lebenssituation (z.B. Studium) zurückstellen zu lassen oder sich dauerhaft durch eine Geldzahlung (ca. 5.600€) von der Wehrpflicht befreien zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir