Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nina B. •

Was passiert mit Migranten, die eine hohe Asylchance haben, wenn es die Asylverfahren an der EU Außengrenze gibt?

Sehr geehrter Herr Demir!
Auf der Website der Bundesregierung steht zum Thema "humane Begrenzung der irregulären Migration" das Folgende:
"Jede und jeder muss nach der neuen EU-Asylreform künftig an den EU-Außengrenzen strikt kontrolliert und registriert werden. Wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, wird ein rechtsstaatliches Asylverfahren an den Außengrenzen durchlaufen und im Fall einer Ablehnung von dort zurückkehren müssen." (https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/europa/eu-asylreform-2195390)
Was passiert denn mit denen, die eine hohe Asylchance haben? Werden sie ohne Schmuggler die EU betreten dürfen, und in ein Aufnahmezentrum gebracht werden? Durchlaufen sie dann ein längeres Asylverfahren, so wie es momentan auch läuft?

Ist an der Regelung wirklich wenigstens etwas Humanes dran, nämlich wenigstens für die Aslylbewerber, welche aus einer Situation kommen, welche bekanntermaßen gefährlich ist?

Herzlichen Gruß
Nina B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B., 

herzlichen Dank für Ihre Frage zum EU-Asylsystem nach der in diesem Jahr verabschiedeten Reform. Aktuell wird in allen Mitgliedstaaten die Umsetzung vorbereitet. Dazu haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit. (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/geas/FAQ-GEAS.html

Sie sprechen richtigerweise an, dass die Art des Asylverfahrens in Zukunft von der Anerkennungswahrscheinlichkeit (abhängig vom Herkunftsland der schutzsuchenden Person) abhängt. Bei europaweiten Anerkennungsquoten unter 20 % wird ein sogenanntes Asylgrenzverfahren mit verkürzten Fristen und eingeschränktem Rechtsschutz durchgeführt. Bei Anerkennungsquoten über 20 % wird ein reguläres Asylverfahren durchgeführt. Welches Verfahren Anwendung findet, wird im sogenannten Screening-Verfahren entschieden, das alle Schutzsuchenden durchlaufen. In dieses Verfahren werden alle Schutzsuchenden überführt, die entweder aus Seenot gerettet werden oder an einer Landgrenze ein Schutzbegehren äußern. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

 

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