Hakan Demir
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SPD
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Frage von Vladimir B. •

Was passiert mit den beschlossenen Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz, wenn die Koalition scheitert? Werden gestellte Anträge nach bisherigem Recht weitergeführt oder rückwirkend geändert?

Sehr geehrter Herr Demir,
angesichts der aktuellen Lage scheint es, dass die Regierungskoalition bald auseinanderbrechen könnte. In diesem Zusammenhang mache ich mir Gedanken über das Schicksal der Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz.
Falls es zu Neuwahlen kommt und die CDU in eine Regierungsposition gelangt, besteht die Möglichkeit, dass die Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz rückgängig gemacht werden. In diesem Fall wäre es wichtig zu wissen, ob diese Änderungen möglicherweise auch rückwirkend aufgehoben werden könnten.
Wie würde man in diesem Fall mit bereits gestellten Anträgen umgehen, die sich teilweise schon in fortgeschrittenen Bearbeitungsstadien befinden? Wird sichergestellt, dass solche Anträge nach den bis dahin geltenden Regeln abgeschlossen werden können, oder würde sich der Prozess für sie grundlegend ändern?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen, uns in dieser Angelegenheit Klarheit zu verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen,
V. B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Anträge auf Einbürgerung werden immer nach der geltenden Rechtslage entschieden. Davon haben ja beispielsweise auch Menschen profitiert, die vor der Reform ihren Antrag gestellt hatten, aber trotzdem gleichermaßen unter Beibehaltung der ersten Staatsangehörigkeit eingebürgert werden konnten. Jetzt bereits eine Regelung zu treffen, nach der alle laufenden Fälle auf jeden Fall nach der jetzigen Rechtslage entschieden werden, ist also nicht möglich. Ebenso nicht möglich sind zukünftige rückwirkende Regelungen, die in die Rechte von neu eingebürgerten Personen eingreifen. 

Was genau die Union im Falle eines Wahlsiegs plant, kann ich nicht beantworten. Dazu würde ich empfehlen, direkt mit der Union in Kontakt zu treten. In ihrem Grundsatzprogramm spricht die Union jedenfalls davon, dass die doppelte Staatsbürgerschaft "die Ausnahme" bleiben solle. Dies ist schon vor dem Hintergrund nicht schlüssig, dass bereits vor der Reform über 70 % der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit stattfanden - also unter der von der Union mit geschaffenen Rechtslage. Zudem strebt die Union laut ihrem Grundsatzprogramm einen "Generationenschnitt" an. 

Für die SPD ist ganz klar: Wir stehen zur Mehrstaatigkeit und werden diese demokratische Errungenschaft verteidigen. Es ist gut für unsere Demokratie, wenn sich möglichst viele Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, auch einbürgern lassen und demokratisch mitbestimmen. Bei der letzten Bundestagswahl lebten knapp 10 Millionen Über-18-Jährige ohne deutschen Pass in Deutschland. Es ist wichtig, dieses Auseinanderklaffen zwischen Wohnbevölkerung und Wahlbevölkerung zu reduzieren und allen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, den Weg zur Mitbestimmung zu öffnen. Dieser Weg ist die Einbürgerung und die Mehrstaatigkeit trägt erwiesenermaßen dazu bei, dass mehr Menschen sich tatsächlich einbürgern lassen. 

Vor diesem Hintergrund ist die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 auch eine Wahl darüber, wie offen und demokratisch unser Land sein sollte. Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren Kurs unterstützen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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