Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von Muhammad Junaid R. •

Warum wird das Visum für Facharbeitereltern von der Deutschen Botschaft Islamabad Pakistan abgelehnt?

Sehr geehrter Herr Demir,
Heute möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf das Hauptproblem der in Deutschland lebenden Fachkräfte lenken, die wie ich vom Deutschen System sehr enttäuscht sind. Ich lebe seit fast 7 Jahren in Deutschland. Ich habe mein Master-Studium in Deutschland abgeschlossen und arbeite seit fast 3 Jahren als Testingenieur. Derzeit besitze ich den Status eines Niederlassungserlaubnis.
Das Problem ist, dass Fachkräfte kein Besuchsvisum für ihre Eltern oder Geschwister erhalten können. Wenn sie das mit anderen Ländern wie Kanada vergleichen, wo Ihre Eltern problemlos ein Besuchsvisum für etwa 10 Jahre erhalten können, bringt sie das auf die Idee, langfristig nach Kanada zu ziehen.
Auf der anderen Seite sehe ich, dass die Deutsche Regierung bestrebt ist, mehr Fachkräfte nach Deutschland zu holen, indem sie die Chancen karte einführt, aber die Fachkräfte, die seit Jahren in Deutschland leben, sind nicht zufrieden und ziehen in andere Länder.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich stimme Ihnen zu, dass die Möglichkeit, seine Familie regelmäßig sehen zu können, generell ein wichtiger Faktor für die eigene Zufriedenheit ist. Für ausländische Fachkräfte ist dieses Thema umso wichtiger. Deshalb ist es entscheidende, den Familiennachzug für Ehepartner:innen oder Kinder, in manchen Fällen auch der Nachzug der Eltern und selbstverständlich die Besuchsmöglichkeiten durch Angehörige gut zu regeln. 

Wie in einigen anderen Staaten auch (Sie haben zurecht Kanada angesprochen), gibt es daher auch in Deutschland die Möglichkeit, ein mehrjähriges Besuchs-Visum für Angehörige zu beantragen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/20-schengenlangfristig/606508 Dieses setzt neben den generellen Voraussetzungen (Lebensunterhaltssicherung, Rückkehrbereitschaft etc.) allerdings in der Regel einige vorherige Besuche und Wieder-Ausreisen voraus.

Aus meiner Wahlkreisarbeit weiß ich auch, dass ablehnende Bescheide, insbesondere wegen "fehlender Rückkehrbereitschaft" nicht immer nachvollziehbar sind. Ich danke Ihnen daher auch für den konkreten Hinweis und habe dies in meiner politischen Arbeit weiter im Blick. 

Falls Sie gegen eine konkrete Entscheidung Widerspruch einlegen wollen, müssten Sie dies direkt bei der entsprechenden Botschaft tun (gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung): https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/10-ablehnung/606530 

Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird es zudem in Zukunft die Möglichkeit geben, dass Eltern grundsätzlich - und nicht nur in Härtefällen - zu in Deutschland lebenden Fachkräften ziehen können, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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