Hakan Demir
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Frage von Vlad T. •

Warum richtet sich die Reform nur an Deutsche, die eine fremde Staatsbürgerschaft nach Inkrafttreten des Gesetzes erlangen, aber diejenigen die es vorher tun, werden ignoriert und unfair behandelt?

Hallo Herr Demir, ich verstehe mit der Mehrstaatigkeitsreform wird in Zukunft niemand mehr durch Erlangen einer fremden Staatsbürgerschaft die deutsche verlieren. Wer sie aber auch nur einen einzigen Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes erlangt, der verliert nicht nur die Deutsche, sondern muss, um sie wiederzuerlangen, die komplette Wiedereinbürgerungsbürokratie durchlaufen, jahrelang warten und auch noch Gebühren bezahlen.
Ich selbst erhielt gerade einmal Ende 2021 eine andere Staatsbürgerschaft. Wäre logischerweise sinnvoll gewesen zu warten, aber konnte man natürlich nicht wissen, und nun gibt es als Weg zurück nur den komplexen §13 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Daher: Wenn die Reform angeblich alles vereinfachen soll, warum existiert kein Plan für ehemalige Deutsche (insbesondere Verlust nach dem 1.1.2000), den Verlust pauschal rückgängig zu machen, oder Wiedereinbürgerung ohne Wartezeit anzubieten? Das würde schließlich den Staat weniger kosten als alle Anträge auf Basis von §13.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

danke für Ihre Frage.

Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.

Ein Kriterium wie "ehemalige deutsche Staatsangehörigkeit" gibt es nicht, bzw. wirkt sich nicht als besondere Voraussetzung für die Einbürgerung aus. So erfolgt eine Einbürgerung immer auf Antrag und nicht automatisch - das gilt auch weiterhin für ehemalige Deutsche. Die entsprechenden Einbürgerungsvoraussetzungen müssen alle Ausländer:innen erfüllen, um die deutsche Staatsangehörigkeit (wieder) zu erlangen.

Der von Ihnen angesprochene § 13 regelt für im Ausland lebende ehemalige Deutsche auch nur die Ermessenseinbürgerung und stellt keinen Anspruch auf Einbürgerung dar.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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