Hakan Demir
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SPD
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Frage von djemailj N. •

Warum ist die Wartezeit für ein Beratungsgespräch bei einer Einbürgerung so lang? Wird dieses Beratungsgespräch mit dem neuen Gesetz abgeschafft?

Sehr geehrte Herr Demir,

wissen Sie, wie lange man in den Einbürgerungsbehörden in Sachsen warten muss, bis man einen Termin für ein Beratungsgespräch für die Einbürgerung bekommt? 12 Monate.

Vor 6 (bzw. 7 oder 8) Jahren darf keiner einen Termin für ein Beratungsgespräch beantragen, da die Person nicht den gesetzlichen Aufenthalt von 6 (bzw. 7 oder 8) Jahren erfüllt hat.
Die Bearbeitung der Dokumente dauert in der Regel 2 Jahre.

Wird sich das irgendwann in diesem Jahr ändern?
Warum ist ein Beratungsgespräch vor dem Antrag  auf Einbürgerung nötig?
Warum sind die von den Ausländerbehörden in Sachsen verlangten Dokumente so unübersichtlich?
Warum gibt es keine klaren Listen von den auszuhändigen Dokumenten?

Wenn sich das nicht gesetzlich ändert, sehen sich viele Fachkräfte gezwungen Sachsen (Chemnitz, Leipzig) zu verlassen und in ein anderes Bundesland zu ziehen.
Viele Fachkräfte möchten keine 3 Jahre auf die Einbürgerung warten.

Hochachtungsvoll
D. N.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Umsetzung des gesamten Einbürgerungsprozesses liegt in der Hand der zuständigen Länder und Kommunen. Deshalb kann die Frage, ob die Verfahren schneller und effizienter werden, in jedem Bundesland unterschiedlich beantwortet werden. In Berlin setze ich mich zusammen mit der Berliner Landesregierung für eine klare Strategie ein: zentralisieren, digitalisieren, Personal aufstocken. Ich begrüße deshalb, dass die Landesregierung eine zentrale Einbürgerungsbehörde plant, in der die Zahl der bearbeiteten Fälle auf das 2,5-fache gesteigert werden kann. (https://www.berlin.de/aktuelles/7899498-958090-mehr-tempo-einbuergerungszentrum-soll-an.html)

Welche Schritte in Ihrem Bundesland unternommen werden, können Ihnen Ihre Landesregierung (in der Regel das Innenministerium), Ihre lokale Einbürgerungsbehörde sowie natürlich Ihre Abgeordneten im Landtag beantworten.

Konkret zur Frage des Erstberatungsgespräch: Dieses Gespräch ist von der Bundespolitik nicht verpflichtend vorgegeben. Hamburg beispielsweise empfiehlt das Gespräch, schreibt es aber nicht verpflichtend vor. Das mit dem Erstberatungsgespräch verbundene Ziel, dass Anträge eine möglichst hohe Qualität haben und sich nicht Menschen bewerben, die keinen Anspruch haben, kann auch auf anderem Wege erzielt werden, beispielsweise durch eine gute Beratung durch zivilgesellschaftliche Organisationen, durch ein Einbürgerungslots:innen-Programm wie in Hamburg oder – wie Sie schon ansprechen – durch klare Informationen, zu den einzureichenden Dokumenten.

Und noch ein Beitrag, den die Reform auf Bundesebene für die Beschleunigung von Verfahren haben sollte: Durch die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit muss nicht mehr aufwändig geprüft werden, ob der/die Einbürgerungsinteressierte seinen/ihren alten Pass aufgegeben hat oder ob eine der zahlreichen Ausnahmen in Frage kommt. Dies erleichtert die Verfahren auf jeden Fall.

Ich freue mich, wenn Sie die geplanten Reformen weiterhin unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

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