Wann waere es fruehestens moeglich, dass das neue Staatsangehoerigkeitsgetzt in Kraft tritt?
Guten Tag Herr Demir,
vielen Dank fuer Ihre Antworten auf die Frage anderer, was die naechsten Schritte fuer das Staatsangehoerigkeitsgesetz sind. Ich verstehe, dass es schwer zu sagen ist, wann das Gesetz in Kraft tritt, aber ich wuerde gerne wissen was der Idealfall, also der fruehstmoegliche Zeitpunkt waere, wenn alle ausstehenden Schritte reibungslos verlaufen? Ich habe auf ARD gelesen, dass der Idealfall im January waere. Ist das korrekt? Stimmt es, dass es nicht im 23Q4 in Kraft treten kann, also fruehstens im Januar aber sehr wahrscheinlich etwas spaeter im 24Q1? Vielen Dank
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie verweisen richtigerweise auf den Beschluss des Bundeskabinetts zum Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die zentralen Informationen zum Beschluss finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610
Dieser Beschluss ist ein großer Meilenstein für die Reform, da jetzt der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wird. Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen. Zudem wird sicher eine gewisse (nicht zu lange) Übergangszeit zwischen Beschluss und Inkrafttreten notwendig sein, um den Behörden ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir