Wann tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft ?
Sehr geehrter Herr Demir,
Wie kann es sein, dass sowohl die Ausländerbehörde als auch die Einbürgerungsbehörde meinen Antrg vehement ablehnt? Ich wurde 1997 in Deutschland geboren. Meine Eltern haben damals fälschlicherweise angegeben ich sei bosnische Staatsbürgerin haben mich aber nie dort angemeldet oder eingebürgert. In der Türkei auch nicht der Heimat meines Vaters. Dies ist also eine falsche Angabe Einen Negativnachweis aus Bosnien konnte ich besorgen in der Türkei ist es eher schwer ich stehe dort nicht im Personenstandsregister meines Vaters. Diese Unterlagen haben wir der Ausländerbehörde zukommen lassen als Beweis Diese besteht aber vehement darauf dass ich mich in der Türkei einbürgern lassen soll damit ich mich hier einbürgern lassen kann . Verstehen sie das ? Ich lebe mein ganzes Leben hier in Deutschland und bin durch diese Situation regelrecht eingeschränkt
Ich müsste eigentlich für staatenlos erklärt werden da ich nie eine Staatsangehörigkeit besessen habe
Sehr geehrte Frau Y.,
herzlichen Dank für die Schilderung Ihres Falls.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Außerdem setze ich mich gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und meinen Fraktionskolleg:innen dafür ein, dass die Verfahren zur Identitätsfeststellung und zur Anerkennung und Einbürgerung von Staatenlosen im Rahmen der Reform erleichtert werden.
In Bezug auf Ihren Einzelfall ist es mir leider nicht möglich, das Verhalten der Ausländerbehörde zu Ihrem konkreten Fall zu bewerten. Um Ihren Weg der Einbürgerung erfolgreich zu bestreiten, würde ich Ihnen empfehlen, sich anwaltlich oder durch die von der Bundesregierung finanzierten Migrationsberatungsstellen („Migrationsberatung für Erwachsene“ – MBE) vor Ort beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir