Wann kommt die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsgesetz zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft?
Sehr geehrter Herr Demir,
die Ampel-Parteien haben sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, welches u.a. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, zu schaffen. Wann kommt nun die Änderung in Staatsangehörigkeitsgesetz, die die Mehrfachstaatsangehörigkeit einführt bzw. ermöglicht?
Herzliche Grüße
Karl S.
Lieber Herr S.,
nach aktuellem Stand wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr ihren sogenannten „Kabinettsbeschluss“ zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschieden. Wir Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden dann auf dieser Basis sorgfältig, aber auch schnell die Gesetzesreform vorantreiben und abschließen.
Und in der Sache: Wir werden nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken. Das ist ein Zeichen von Offenheit und Zusammengehörigkeit zwischen allen Menschen, die in Deutschland ihre Heimat haben – für hier geborene Menschen und für Menschen, die sich im Laufe ihres Lebens für Deutschland entscheiden.
Und es ist auch eine Frage der demokratischen Teilhabe. Denn wir dürfen nicht noch einmal zulassen, dass wie bei der letzten Bundestagswahl fast 10 Millionen in Deutschland lebende erwachsene Menschen durch die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit davon ausgeschlossen sind, in unserer Demokratie mitzuentscheiden.
In diesem Sinne danke für Ihre Frage und herzliche Grüße
Hakan Demir