Frage von Arthur G. • 12.09.2023
Übergangszeit nach der Staatsangehörigkeitsreform
Sehr geehrter Herr Demir,
Sie schrieben vorher, dass die Staatsangehörigkeitsreform im April 2024 in Kraft treten soll. Ist auch die Übergangszeit mit berechnet oder wird es noch einige Zeit dauern bis das neue Gesetz final in Kraft getreten ist? Könnte man damit rechnen, bereits im April von der doppelten Staatsbürgerschaft zu profitieren?
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.09.2023
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Frage.
Im Bundestag werden wir die Staatsangehörigkeitsreform wahrscheinlich Anfang 2024 beschließen. Es ist laut Innenministerium geplant, dass die Reform zu April 2024 in Kraft tritt. Das bedeutet ja, dass dann doppelte Staatsangehörigkeiten und die vereinfachten Einbürgerungsvoraussetzungen von da an gelten.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir