Türkische Führerschein - Habe ich in diesem Fall auch einen Frist von 6 Monaten in Deutschland in allgemeinen Regelungen oder im Gegenteil da meine feste Wohnsitz in DE befindet?
Sehr geehrte Herr Demir,
Ich habe einen doppelten Staatsbürgerschaft (Deutsch/Türksich) und habe seit kurzem in der Türkei meinen Führerschein erworben. Habe ich in diesem Fall auch einen Frist von 6 Monaten in Deutschland in allgemeinen Regelungen oder im Gegenteil da meine feste Wohnsitz in DE befindet?
Dankeschön im Voraus
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Staatsangehörigkeit hat keinen Einfluss auf die Regelungen zur Nutzung bzw. Umschreibung des Führerscheins.
Wichtig sind das Land, in dem der Führerschein erworben wurde, und der Wohnsitz. Eine Übersicht über die Fristen und Prozesse finden Sie hier: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/staaten-auserhalb/
Sollte es sich um einen Führerschein als Berufskraftfahrer handeln, finden Sie alle dazugehörigen Informationen hier: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html#:~:text=Ihr%20F%C3%BChrerschein%20ist%20g%C3%BCltig%20bei,die%20Ihr%20F%C3%BChrerschein%20ausgestellt%20ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir