Hakan Demir
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SPD
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Frage von Karim N. •

Stimmt es, dass das neue Einbürgerungsgesetz Menschen, die in der Vergangenheit ALG II bezogen haben (10Mon), die Einbürgerung verwehrt, obwohl Sie Jahren (>6Jah) gearbeitet und Steuern gezahlt haben?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich lebe seit 11 Jahren in Deutschland, habe meinen Master und Doktorarbeit in Luft- und Raumfahrttechnik in Deutschland abgeschlossen, habe mehr als 6 Jahre in Deutschland gearbeitet und Steuern gezahlt.

Da ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit habe, wurden die meisten Jobchancen im Bereich der Raumfahrttechnik abgelehnt, dementsprechend langwierig war die Jobsuche, und ich habe in der Vergangenheit 10 Monate ALG II erhalten.

Also, in diesem Fall, weil ich ALG II für 10 Monate in meiner Vergangenheit erhalten habe, werden alle meine >6 Jahre Arbeit und Steuerzahlung, und über 11 Jahre leben und studieren in Deutschland ignoriert? Wenn das der Fall ist, sollte das nicht ungerecht sein?

Mit Freundlichen Grüßen,

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Ich bin der Auffassung, dass der Bereich Lebensunterhaltssicherung aktuell gut geregelt ist: der Lebensunterhalt muss grundsätzlich ohne Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII bestritten werden. (Wohngeld ist zum Beispiel unproblematisch) Die Behörden haben aber auch einen Entscheidungsspielraum, wenn die Person den Bezug "nicht selbst zu vertreten hat". Entscheidend ist dabei immer der aktuelle Sozialleistungsbezug sowie eine durch die Behörden vorzunehmende Prognose in die Zukunft. 

Es ist grundsätzlich richtig, dass aktuell noch darüber verhandelt wird, welche Anforderungen in Zukunft im Detail bei der Lebensunterhaltssicherung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung gestellt werden. Es geht dabei aber immer darum, welche Ausnahmen es bei aktuellem Sozialleistungsbezug gibt. 

Ein Modell, nach dem bei früherem Sozialleistungsbezug auch nach 6 Jahren Arbeit eine Einbürgerung ausgeschlossen wäre, vertritt keine der Ampel-Parteien. Es wäre auch, wie Sie zu Recht schreiben, hochgradig ungerecht. So eine Regelung wird daher auch nicht kommen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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