Steht die Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren für alle Aufenthaltsrechte auf der Agenda.
Sehr geehrte Herr Demir,
die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionensvertrag vereinbart die Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren für alle Aufenthaltsrechte zu ermöglichen.
Meine Frage lautet nun, ob diese Reform schon innerhalb der Regierung ausgearbeitet wird und wann mut dieser zu rechnen ist.
Liebe Grüße
Sehr geehrter Herr J.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Erste Schritte der Reform wurden bereits im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0. im Juni auf den Weg gebracht, so zum Beispiel die Absenkung der Voraufenthaltszeit für ausländische Fachkräfte von 4 auf 3 Jahre. (hier eine sehr gute Übersicht zu den Zuwanderungserleichterungen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz)
Die weiteren Reformen sind noch nicht terminiert. Eine generelle Absenkung ist aber definitiv sinnvoll, da ja auch die Einbürgerungsfristen auf 5 Jahre werden (bzw. bei besonderen Integrationsleistungen sogar 3 Jahre) und die Niederlassungserlaubnis weiterhin als Daueraufenthaltstitel vor der Einbürgerung konzipiert sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir