Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von Efstratios K. •

Staatsangehörigkeitsreform: Was ist mit nicht-deutschen Schülern?

Sehr geehrter Herr Demir

Ich bin griechischer Staatsangehöriger und in Deutschland geboren. Außerdem bin ich 18 Jahre Alt (insgesamt 13 Jahre hier schon verbracht) und Schüler eines deutschen Gymnasiums in Baden Württemberg. Nach dem erfolgreichem absolvieren des Abiturs, habe ich vor bei der Polizei BW zu studieren. Das Problem ist, dass die Polizei BW nur deutsche Staatsangehörige annimmt, mit einziger Ausnahme, EU Bürger die seit mindestens 8 Jahren schon in Deutschland leben. Ich lebe nur seit 5 Jahren, ohne Pause, in Deutschland.

Ich hätte vor die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, sobald die veränderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft treten würde. Im neuen Entwurf zur veränderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes steht aber, dass man ökonomisch Stabil sein müsste um diese zu beantragen. Somit ist meine Frage: wird es für mich als Schüler möglich sein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst muss ich sagen, dass ich die Einstellungspraxis in Baden-Württemberg mit der Einschränkung auch von EU-Ländern als äußerst irritierend empfinde. In Berlin und anderen Bundesländern ist die Aufnahme in den Polizeidienst, bzw. in den Studiengang möglich für deutsche sowie EU-Staatsbürger:innen, andere Länder sind zu erfragen. Ich habe beim Innenministerium in Baden-Württemberg um Auskunft dazu gebeten, bisher aber leider noch keine Antwort erhalten.

Zu Ihrer geplanten Einbürgerung: Mit der Staatsangehörigkeitsreform ist eine Einbürgerung nach bereits fünf Jahren möglich. Zu den Voraussetzungen gehört auch die Sicherung des Lebensunterhalts. Da Sie vermutlich bei Ihren Eltern leben und noch kein eigenes Einkommen beziehen, aber auch keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, müsste eine Einbürgerung möglich sein. Zumal Sie ja mit Ihrem Schulabschluss und Absicht der Aufnahme des Studiums bei der Polizei Ihren Willen bezeugen, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Wenden Sie sich für eine Beratung aber gerne an eine Migrationsberatung in Ihrer Kommune.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

Hakan Demir
Antwort von
SPD

UPDATE:

Sehr geehrter Herr. K.

ich habe nun eine Antwort vom Innenministerium in Baden-Württemberg erhalten. Schicken Sie mir doch gerne Ihre Mailadresse (an hakan.demir@bundestag.de), dann lasse ich Ihnen die weiteren Informationen zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst muss ich sagen, dass ich die Einstellungspraxis in Baden-Württemberg mit der Einschränkung auch von EU-Ländern als äußerst irritierend empfinde. In Berlin und anderen Bundesländern ist die Aufnahme in den Polizeidienst, bzw. in den Studiengang möglich für deutsche sowie EU-Staatsbürger:innen, andere Länder sind zu erfragen. Ich habe beim Innenministerium in Baden-Württemberg um Auskunft dazu gebeten, bisher aber leider noch keine Antwort erhalten.

Zu Ihrer geplanten Einbürgerung: Mit der Staatsangehörigkeitsreform ist eine Einbürgerung nach bereits fünf Jahren möglich. Zu den Voraussetzungen gehört auch die Sicherung des Lebensunterhalts. Da Sie vermutlich bei Ihren Eltern leben und noch kein eigenes Einkommen beziehen, aber auch keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, müsste eine Einbürgerung möglich sein. Zumal Sie ja mit Ihrem Schulabschluss und Absicht der Aufnahme des Studiums bei der Polizei Ihren Willen bezeugen, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Wenden Sie sich für eine Beratung aber gerne an eine Migrationsberatung in Ihrer Kommune.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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