Hakan Demir
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Frage von Amir D. •

Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu Fachkräften mit doppelter Staatsbürgerschaft

Sehr geehrter Herr Demir,

ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und bin eine Fachkraft mit Masterabschluss. Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft, da meine Mutter afghanische Staatsbürgerin ist. Seit meiner Hochzeit im Januar 2023 in Afghanistan, versucht meine Ehefrau deutsch zu lernen, aber tut sich sehr schwer, da die Bedingungen und Zustände in Afghanistan sehr schwierig sind. Ich habe neulich erfahren, dass der Nachzug zu in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräften ohne den Sprachnachweis möglich ist. Gilt dies auch in meinem Fall, da ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe und somit auch afghanischer Staatsbürger bin?
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Amir D.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Der erleichterte Ehegatt:innen-Zuzug ist abhängig vom Aufenthaltstitel, nicht von der Staatsbürgerschaft. Die Erleichterung wurde spezifisch für Menschen mit bestimmten Fachkrafttiteln eingeführt. Als deutscher Staatsangehöriger gelten diese Erleichterungen daher unabhängig von weiteren Staatsangehörigkeiten nicht für Sie. Diese Unterschiedlichkeit der Regelungen für verschiedene Formen des Ehegatt:innen-Nachzugs ist auch ein Grund, warum ich mich für eine vollständige Abschaffung des A1-Spracherfordernisses vor der Einreise einsetze.

Ich möchte Sie aber auch auf die bereits bestehende Ausnahmeregelung im Gesetz verweisen. So hat der Gesetzgeber bereits die Möglichkeit des Verzichts auf den Sprachnachweis geschaffen, wenn "es dem Ehegatten auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen". 

Ob dies in dem Fall Ihrer Frau zutrifft, entscheidet die Behörde vor Ort. Ich kann Ihnen empfehlen, sich im Prozess anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen. (hier finden Sie die entsprechenden Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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