Hakan Demir
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SPD
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Frage von Georg A. •

Sonderfall bei der Einbürgerung

Guten Tag,
ich weiß, dass Sie zu diesem Thema sehr viele Fragen beantworten müssen und haben.
Es wird ja auch möglich sein, dass gut integrierte Flüchtlinge nach drei Jahren schon die Staatsbürgerschaft beantragen dürfen.
Nun zur meiner Frage: seit 2014 lebe ich in Deutschland, 2017 habe ich meine erste Ausbildung mit der FOR abgeschlossen, 2021 meine zweite mit der FHR zusammen. Seit WS 2021 studiere ich berufsbegleitend Wirtschaftsinformatik (aktuell im 5. Semester). Das heißt, ich hätte auch eine unbefristete Vollzeitstelle und verdiene mein Lebensunterhalt selbstständig. Zuvor war ich noch als Jugendtrainer 5 Jahre ehrenamtlich tätig. Eine Aufenthaltsgenehmigung nach 25a besitze ich seit Sommer 21.
- wären dann die Vorraussetzungen erfühlt?
- Welche Behörde wäre für die Entscheidung zuständig. Bis dato musste ich immer 1,5-2 Jahre auf die Verlängerung warten.
- Warum werden die gut integrierten nicht unterstützt, auch meine Anfragen an BIM blieben unbeantwortet. Vielen Da

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zur Reform gehört auch die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren, für die nach aktuellen Plänen das Sprachniveau C1 sowie besondere schulische oder berufliche Leistungen oder besonderes ehrenamtliches Engagement vorausgesetzt werden. Ihr beruflicher Werdegang und Ihr ehrenamtliches Engagement hören sich dafür sehr gut an - die konkrete Entscheidung trifft aber natürlich die Einbürgerungsbehörde vor Ort, die Sie auch zu den vorzulegenden Unterlagen genauer beraten kann.

Noch einige grundsätzliche Bemerkungen: ich stimme Ihnen zu, dass Deutschland besser darin werden muss, Menschen, die über Arbeit oder Ausbildung hier Fuß gefasst haben, zu unterstützen. Deshalb habe ich mich mit dafür eingesetzt, dass die Voraufenthaltszeiten für den von Ihnen angesprochenen Aufenthaltstitel §25a Aufenthaltsgesetz (ebenso wie für §25b) verkürzt werden und dass die Ausbildungsduldung als echter Aufenthaltstitel ausgestaltet wird. Auch für die Verbesserung der viel zu bürokratischen "Beschäftigungsduldung" setze ich mich weiterhin ein. Und über schnellere Einbürgerungsmöglichkeiten haben wir ja oben schon gesprochen. Denn wer in Deutschland seine Heimat gefunden hat, sollte auch schnellstmöglich demokratisch mitentscheiden können. 

Ich freue mich, wenn Sie diesen politischen Kurs weiter unterstützen und wünsche Ihnen alles Gute. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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