Hakan Demir
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SPD
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Frage von Artsrun N. •

Sollte Ministerin Nancy Faeser Ihrer Meinung nach beim StAG Entwurf einige Zugeständnisse machen, um die notwendige parlamentarische Mehrheit zu sichern?

Sehr geehrter Herr Demir,
zunächst vielen Dank für Ihr Engagement bei der Umsetzung der Staatsbürgerschaftsreform. Viele Ausländer wie ich warten gespannt auf die Umsetzung. Angesichts der Tatsache, dass SPD und die Grünen (selbst mit der Unterstützung der Linken) ohne FDP-Stimmen keine Mehrheit im Bundestag haben, sollte Ministerin Nancy Faeser Ihrer Meinung nach beim StAG Entwurf einige Zugeständnisse machen, um die notwendige parlamentarische Mehrheit zu sichern? Ist der FDP-Reformvorschlag nicht besser als der aktuelle Status Quo?
Vielen Dank im Voraus.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Frage.

In dem Referentenentwurf für die Staatsangehörigkeitsreform sind viele gute Punkte enthalten. Als SPD würden wir gerne den Weg frei machen und den Entwurf in die Verbändebeteiligung und dann in den parlamentarischen Prozess fließen lassen, um die Staatsangehörigkeitsreform weiter voran zu bringen.

Der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass Menschen über 67 Jahren – unter ihnen sehr viele Gastarbeiter:innen, die Deutschland mit aufgebaut haben, hier teilweise seit Jahrzehnten wohnen und es ihre Heimat nennen – keinen Integrationskurs für die Einbürgerung mehr nachweisen müssen. Für diese Gruppe würde es reichen, nachzuweisen, dass sich auf Deutsch mündlich verständigt werden kann (statt einer Sprachprüfung). Um den Prozess, wer als Gastarbeiter:in gilt, zu vereinfachen, wurde aus pragmatischen Gründen die Altersgrenze auf 67 Jahre festgelegt.

Die FDP möchte, dass diese Regelung des erleichterten Sprachnachweises nur für Personen aus der sogenannten Gastarbeitergeneration gilt, nicht für alle Personen ab 67 Jahren.

Ebenfalls möchte die FDP die Optionspflicht wieder einführen. Ab der Enkelgeneration sollen sich Menschen für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das widerspricht vehement dem Grundsatz der Mehrfachstaatsangehörigkeit, hinter dem wir als SPD stehen.

Um eingebürgert zu werden, muss der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbstständig bestritten werden. Das heißt, dass mit dem eigenen Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft für sich und die Familie bezahlt werden kann. Personen, die beispielsweise Bürgergeld, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter beziehen, sind von der Einbürgerung ausgeschlossen.

Von der Voraussetzung zur Lebensunterhaltssicherung wird abgesehen, wenn Personen die Inanspruchnahme der genannten Leistungen nicht zu verantworten haben, bspw. im Falle von Menschen, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos werden und konjunkturbedingt keine neue Stelle finden, oder Menschen, die aufgrund einer eigenen Behinderung oder der Pflege von Angehörigen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt erfahren. Diese Ausnahmen des eigenen Einkommens gelten auch für Jugendliche bis einschließlich 19 Jahre, die wegen mangelndem Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebots oder schwieriger beruflicher Situation auf den Bezug von diesen staatlichen Leistungen angewiesen sind sowie Personen während der Schulzeit, Studium und Ausbildung.

Diese Ausnahmen möchte die FDP ebenfalls abschaffen. Auch das ist mit uns nicht zu machen. Unverschuldete soziale Härten dürfen nicht bestraft werden. Dafür wurden Ausnahmen geschaffen, die auch weiterhin existieren müssen.

Ich stehe mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen. Dennoch wenden Sie sich gerne auch an die Kolleg:innen der FDP mit der Bitte, letzte Bedenken fallen zu lassen und den Weg zur Staatsangehörigkeitsreform frei zu machen. Denn wir müssen hier zügig weiter voran kommen, um die Reform Richtung Sommer / Herbst noch umsetzen zu können, wie es unser Wahlversprechen war.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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