Frage von Stefan S. • 19.05.2023
Soll § 25 StAG ebenfalls reformiert werden und der Grundsatz zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit vollständig aufgehoben werden? Oder soll ausschließlich die Einbürgerung reformiert werden? Vielen Dank!
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben. Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir