Sie sagen häufig, dass sowohl die Umsetzung als auch das Inkrafttreten des neuen StAG für diesen Sommer/Herbst geplant ist. Sind die Begriffe Umsetzung und Inkrafttreten wirklich synonym gemeint?
Denn z.B. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll ja auch voraussichtlich erst im Winter 2023 Inkrafttreten. Können Sie das bei der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ausschließen?
Sehr geehrter Herr Y.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Ein konkretes Datum, wann die doppelte Staatsangehörigkeit in Kraft tritt, kann ich Ihnen nicht nennen. Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium im Bundeskabinett beschlossen werden, das soll zeitnah erfolgen. Danach gelangt der Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess. Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir