Sehr geehrter Herr Demir, wurden bereits (wegen Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit) ausgebürgerte Personen beim neuen Staatsangehörigkeitsreform berücksichtigt?
Werden solche Personen die ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, eine erleichterte Wiedereinbürgerungsphase durchlaufen oder sogar, ohne einen erneuten Antrag stellen zu müssen ihre verlorene deutsche Staatsangehörigkeit wieder erlangen können?
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Zu Ihrer konkreten Frage: Im Bereich der Wiedereinbürgerung sind aktuell keine Änderungen geplant. Allerdings profitieren ehemalige Deutsche ohnehin von erleichterten Einbürgerungsbedingungen, u.a. dadurch, dass ihr deutscher Schulabschluss den Nachweis von Sprachkenntnissen und den Integrationskurs ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir