Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nenad J. •

Sehr geehrter Herr Demir, Wird es für Hochqualifizierte möglich sein, die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft zu erhalten, nachdem sie drei Jahre lang in DE gearbeitet haben?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft "als zweite Staatsangehörigkeit" wird also auf jeden Fall möglich sein, wenn das Herkunftsland ebenfalls die Mehrstaatigkeit erlaubt. Von deutscher Seite wird es keine Beschränkungen mehr geben, wie viele Staatsangehörigkeiten jemand führt, der/die sich in Deutschland einbürgern lässt. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für Deutsche, die sich im Ausland einbürgern lassen. 

Außerdem noch zur Frage, ob eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein wird: ich setze mich dafür ein, dass die Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren erfolgt, dass es aber möglich sein wird, bei "besonderer Integrationsleistung" schon nach 3 Jahren eingebürgert zu werden. Ich halte es für richtig, dass Menschen, die besonders schnell die Voraussetzungen erfüllen und in Deutschland Fuß fassen, auch besonders schnell vollständig gleichberechtigt sind und beispielsweise an Wahlen teilnehmen können. Dies gilt nicht nur für "Hochqualifizierte", sondern kann zum Beispiel auch bei herausragendem ehrenamtlichem Engagement der Fall sein. Für alle Fälle der beschleunigten Einbürgerung nach 3 Jahren soll ein Sprachniveau von C1 erfüllt sein. 

Den Prozess zu den geplanten Reformen können Sie gut beim Bundesministerium des Innern und für Heimat nachverfolgen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.html

Über Ihren konkreten Fall entscheidet dann die Einbürgerungsbehörde vor Ort, die sie auch in einem Erstgespräch beraten können. 

Ich freue mich, wenn Sie diese Reform weiterhin unterstützen und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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