Sehr geehrter Herr Demir, wird das neue Einbürgerungesetz nur für neue oder auch für laufende Anträge gelten?
Mit freundlichen Grüßen, Javid A.
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts heute im Deutschen Bundestag verabschiedet haben: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286 Wir machen Deutschland damit zu einem offeneren und auch demokratischeren Land und ich bin froh, am Abschluss dieser Reform mitgewirkt zu haben.
Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden auch bereits laufende Antragsverfahren nach der neuen Rechtslage entschieden. (eine Ausnahme gibt es, wenn Menschen, die vor dem 23.08.2023 dadurch Nachteile beim Nachweis der Lebensunterhaltssicherung haben würden. Da wird dann die für die Menschen günstigere alte Rechtslage angewandt)
In Berlin hat dazu das Landesamt für Einwanderung alle Antragsteller:innen per Mitteilung auf der Website mit folgender Botschaft informiert: "Sobald 2024 eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wird, werden alle für Sie günstigeren Änderungen automatisch auf Ihren Antrag angewendet. Sie müssen hierfür keinen extra Antrag stellen." (https://service.berlin.de/standort/324180/)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir