Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nese P. •

Sehr geehrter Herr Demir, Wie wird die doppelte Staatsbürgerschaft bei Erwachsenen geregelt, die hier geboren sind aber dann in die Türkei zurück gegangen sind?Werden die auch berücksichtigt?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Die doppelte Staatsangehörigkeit wird dabei in allen Konstellationen möglich sein, egal ob sich ausländische Staatsbürger:innen einbürgern lassen oder ob Deutsche im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen. Bei der Einbürgerung in Deutschland werden frühere Aufenthalte nach den aktuellen Plänen für 3 Jahre anerkannt. Damit können Menschen, die beispielsweise in Deutschland aufgewachsen sind, schneller eingebürgert werden als Menschen, die erstmalig nach Deutschland kommen. Der schon in der Vergangenheit aufgebauten Bindung wird zu Recht Rechnung getragen. 

Der Regelfall für die Einbürgerung ist aber, dass die Person (wieder) in Deutschland lebt. Die Einbürgerung aus dem Ausland heraus (egal ob für ehemalige Deutsche oder für andere Personen) wird weiterhin die Ausnahme bleiben und soll nur bei engen persönlichen Bindungen und öffentlichem Interesse erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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