Sehr geehrter Herr Demir, wie hoch wird zukünftig die Einbürgerungsgebühr sein, die derzeit 255 Euro beträgt?
meine Ehefrau hat die amerikanische Staatsbürgerschaft, ich bin Deutscher. Wir leben bereits seit 43 Jahren in Deutschland. Meine Ehefrau möchte sich nur einbürgern lassen, wenn sie die amerikanische Staatsbürgerschaft behalten darf. Das wird ja nach der Reform möglich sein.
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Bei der doppelten Staatsangehörigkeit wird es dabei so sein, dass es von deutscher Seite keine Beschränkung mehr geben wird. Wenn jemand also nach dem Recht des Staates, dessen zweite Staatsangehörigkeit er/sie besitzt, eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen darf, steht der Mehrstaatigkeit nichts im Wege. Der Fall Ihrer Frau ist übrigens ein guter Grund, warum ich seit langem Verfechter der Mehrstaatigkeit bin. Ich stehe für ein Land, in dem möglichst alle Menschen, die dauerhaft hier leben, demokratisch mitbestimmen können und sich vielleicht auch selbst politisch engagieren. Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit trotz aller bleibenden Verbindungen aufgeben zu müssen, ist aber bisher wie bei Ihrer Frau bei vielen Menschen ein Grund, sich trotz langjährigem Aufenthalt in Deutschland nicht einbürgern zu lassen.
Und zu Ihrer Frage der Gebühren: die generelle Gebühr von 255€ bleibt nach aktuellen Plänen erhalten. Was logischerweise wegfällt, ist die aktuell bestehende Beibehaltungsgebühr für das Prüfverfahren, ob die zweite Staatsangehörigkeit weiter geführt werden darf, oder nicht.
Ihnen und Ihrer Frau alles Gute und mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir