Frage von Thomas K. • 26.03.2024
Sehr geehrter Herr Demir, mit welcher Behörde muss man eigentlich in Kontakt treten, wenn man neben der deutschen Staatsbürgerschaft wieder seine alte Staatsbürgerschaft erlangen möchte? Grüße
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.03.2024
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Frage.
Wenn Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten, müssen Sie bitte Kontakt zum Konsulat Ihres Heimatlandes aufnehmen. Deutsche Behörden sind nur für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig.
Wenn Sie ihre alte Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten der Reform zu Ende Juni 2024 wiedererlangen, ist es nicht notwendig, deutsche Behörden davon in Kenntnis zu setzen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir