Hakan Demir
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SPD
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Frage von Anna M. •

Sehr geehrter Herr Demir, Mehrstaatigkeit soll in Deutschland demnächst zugelassen werden – aber was passiert mit Menschen, die sich jetzt bewerben oder ihre alte Staatsangehörigkeit bereits aufgaben?

P.S. vielen Dank für die Information, die Sie in Ihren Antworten auf mehrere Anfragen bezüglich der Änderung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes geben!
Für die Zukunft würde ich mir mehr Information über den Stand der bevorstehenden Änderungen von der Seite des Bundestages bzw. des zuständigen Ausschusses oder des BMI wünschen!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage und die netten Worte.

Für mich klar: Mehrstaatigkeit muss für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Eine Sache muss man natürlich bedenken: Die Mehrstaatigkeit kann auch am Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, z.B. aus Indien oder Äthiopien. Aber wo die Hürden in Deutschland liegen, werden wir sie beseitigen.

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir rechnen mit einem ersten Referentenentwurf noch in diesem Jahr, in den nächsten Wochen. Daraus erfahren Sie dann auch die detaillierteren Vorhaben. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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