Sehr geehrter Herr Demir Kann ein 23Abs1-Aufenthaltsinhaber gemäß der neuen Aktualisierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes direkt die Staatsbürgerschaft beantragen, ohne eine Niederlassung Erlaubnis.
Sehr geehrter Herr Demir
Kann ein 23Abs1-Aufenthaltsinhaber gemäß der neuen Aktualisierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes direkt die Staatsbürgerschaft beantragen, ohne eine Niederlassung Erlaubnis.
Hasan J.
Sehr geehrter Herr J.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sie weisen in der Tat auf einen bislang wenig besprochenen, aber für die Betroffenen sehr wichtigen Aspekt der Reform hin. Die Sperrwirkung von §23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wird für die Einbürgerung aufgehoben. Menschen, die nach Aufnahme durch ein Landesaufnahmeprogramm in Deutschland heimisch geworden sind und sich für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, brauchen also nicht mehr vorab eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir