Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ferit Y. •

Sehr geehrter Herr Demir, in meiner Stadt werden aktuell 20-21 Monate als Wartezeit für die Einbürgerung angegeben. Sollte man schon jetzt einen Termin anfragen?

Bis dahin sollte das neue Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft ja verabschiedet worden sein?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Mühen.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. Y.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie richtig sagen, benötigen Einbürgerungsprozesse immer etwas Zeit und dauern bei jeder Kommune unterschiedlich lang.

Ich kann Ihnen noch kein konkretes Datum nennen, ab wann die Reform umgesetzt sein wird. Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit) voraussichtlich im Herbst.

Ihren Einbürgerungsantrag können Sie entsprechend schon stellen. Zumal die Einbürgerungszusicherung in der Regel für zwei Jahre gilt, sie kann zudem verlängert werden. Auch wenn Sie also die Einbürgerungszusicherung sehr kurzfristig erhalten würden, müssten Sie diese nicht sofort zusagen, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten. Die Entscheidung über die Verleihung der Einbürgerungsurkunde erfolgt dann nach der jeweils gültigen Rechtslage, nicht nach der Rechtslage bei Antragstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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