Sehr geehrter Herr Demir ich wollte Sie höflichst fragen, ob nach dem neuen Gesetz ein Master-Abschluss einer deutschen Universität allein ausreicht, um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, oder
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mehrstaatigkeit wird mit der Reform für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben, den eigenen Lebensunterhalt verdienen, eine Wohnung haben, deutsche Sprachkenntnisse vorweisen und Kenntnisse der deutschen Gesellschaft nachweisen können. Alle Informationen zur Einbürgerung (zum jetzigen Stand vor der Reform) finden Sie hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/einbuergerung-auf-einen-blick-1865116.
Konkret zu Ihrer Frage: Ein deutscher Master-Abschluss reicht nicht aus, um eine Einbürgerung zu beantragen. Sie müssen weiterhin alle oben genannten Kriterien erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir