Hakan Demir
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SPD
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Frage von Deniz C. •

Sehr geehrter Herr Demir, ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch musste ich aufgrund der früheren und noch heute geltender Gesetzeslage meine türkische Staatsbürgerschaft abgeben. Ich möchte

Ich möchte jedoch wieder meine türkische Staatsbürgerschaft beim türkischen Konsulat beantragen ohne dabei meine Deutsche aufgeben bzw.verlieren zu müssen.
Kann ich jetzt schon die türkische Staatsbürgerschaft beantragen ohne meine Deutsche zu verlieren ? Ich möchte nicht die Beibehaltungsgenehmugung beim Amt beantragen wie Sie derzeit gefordert wird. Welchen legalen Weg würden Sie mir anraten, damit ich die türkische erwerben ohne die Deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir gute Vorgehensweisen vorschlagen könnten. Ich weiss, dass die Gestzesreform höchstwahrscheinlich Mitte 2023 geltend wird. Aber könnte ich jetzt schon beim türkischen Konsulat die türkische beantragen ? Denn die Prozedure beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft wird beim türkischen Konsulat sicherlich erst nach Mitte 2023 abgeschlossen sein und somit wäre ja alles legal und rechtens ?
LG Deniz C.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mehrstaatigkeit wird mit der Reform für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Eine Sache muss man natürlich bedenken: Die Mehrstaatigkeit kann auch am Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, z.B. aus Indien oder Äthiopien, die keine Mehrfachstaatsangehörigkeiten zulassen. Aber wo die Hürden in Deutschland liegen, werden wir sie beseitigen.

Stand jetzt sind die zuständigen Einbürgerungsbehörden an das gegenwärtig geltende Recht gebunden, welches noch keine Mehrstaatigkeit vorsieht. Bei Annahme der türkischen Staatsangehörigkeit müssten Sie Ihre deutsche aufgeben.

Wenn Sie die türkische Staatsbürgerschaft annehmen, nachdem die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt, so behalten Sie dann die deutsche Staatsangehörigkeit und sind somit Doppelstaatler. Wie lange die Prozesse beim türkischen Konsulat dauern, müssen Sie vor Ort erfragen. Die sicherste Variante ist, dass Sie die türkische Staatsangehörigkeit erst beantragen, bzw. annehmen, wenn die Reform abgeschlossen ist.

Geplant ist, dass die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer beschlossen wird und damit in Kraft tritt. Spätestens dann sind mehrere Staatsangehörigkeiten möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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