Sehr geehrter Herr Demir, ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und möchte die türkische beantragen. Dazu habe ich beim betreffenden Landratsamt / Ausländerbehörde ganz freundlich nach einer Beibehaltungsgenehmigung angefragt
Der Beamte hat mich provokativ, besonders unfreundlich, eigentlich feindlich vom Eindruck her, nach dem Grund gefragt. Habe erklärt, dass ich mich mit beiden identifiziere und auch das mit der Staatsangehörigkeit mir bestätigt wünsche. Später im Rentenalter evtl. mehr dort leben möchte. Der Beamte meinte zu mir, auch wenn das neue Gesetz mit der Mehrstaatlichkeit käme, wäre ich eine Ausnahme und ich den deutschen Pass abgeben müsste ( auf sein Ermessen hin).
Ist dem wirklich so, oder nur ein Einschüchterungsversuch seinerseits?
Ich möchte abwarten und falls das Gesetz kommt und rechtskräftig wird, den Antrag stellen. Bräuchte ich in meinem Fall doch eine Beibehaltungsgenehmigung oder stelle ich den Antrag erst beim türkischen Konsulat und darf die deutsche Staatsangehörigkeit behalten?
Vielen Dank.
Beste Grüße aus BW
Frau B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst muss ich bedauern, dass es für Sie zu so einer unangenehmen Situation gekommen ist, das tut mir leid.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben. Eine Beibehaltungsgenehmigung wird dann abgeschafft.
Sie können mit dem neuen Gesetz also die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen, ohne die deutsche zu verlieren.
Bisher hat die FDP noch Vorbehalte gegenüber einigen Punkten bei der Staatsangehörigkeitsreform eingereicht. Ich stehe dazu aber mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen.
Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium dann im Bundeskabinett beschlossen werden, das ist für den Mai geplant. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess. Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung) voraussichtlich im Sommer / Herbst.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir