Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mohamed E. •

Sehr geehrter Herr Demir, Darf ich ich die aufgegebene Staatsbürgerschaft wieder erhalten.

Sehr geehrter Herr Demir,
Ich lebe seit 8 Jahren in Deutschland, ich habe die Einbürgerung beantragt und ich habe eine Zusicherung bekommen. aber ich habe auch den Verzicht auf meine ägyptische Staatsbürgerschaft beantragt und diese ist auch genehmigt, als Ägypter kann ich das wieder die ägyptische Staatsbürgerschaft innerhalb von einem Jahr bekommen. Ich bin dazu verpflichtet nach einem Jahr noch mal beweisen, dass ich die ägyptische Bürgerschaft nicht wieder beantragt haben. Nach dem neuen Gesetz kann ich die ägyptische Bürgerschaft wiederbekommen?
meine Frage ist: Kann ich die ägyptische Bürgerschaft wiederbekommen, wenn das neue Gesetz in Kraft kommen, und dieser Beweis nach einem Jahr nicht vorlegen werden müssen.

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Dementsprechend können Sie - wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist - Ihre ägyptische (alte) Staatsangehörigkeit wiedererlangen.

Die Einbürgerungszusicherung gilt in der Regel für zwei Jahre, sie kann zudem verlängert werden. Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren ägyptischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten. Die Entscheidung über die Verleihung der Einbürgerungsurkunde erfolgt dann nach der jeweils gültigen Rechtslage, nicht nach der Rechtslage bei Antragstellung.

Ich kann Ihnen noch kein konkretes Datum nennen, ab wann die Reform umgesetzt sein wird. Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit) voraussichtlich im Herbst.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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