Sehr geehrte Kann ich mit Aufenthaltserlaubnis 23a Einbürgerung beantragen? Bin seit 2015 in Deutschland und besitze seit 2019 Aufenthaltstitel ? Vielen Dank
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Bei einem Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz ist es jedoch nach aktuellen Plänen so, dass Sie erst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln müssen (z.B. einen Fachkrafttitel oder in die Niederlassungserlaubnis), um eingebürgert werden zu können.
Ich setzte mich jedoch auch dafür ein, dass im parlamentarischen Verfahren auch noch mal vertieft diskutiert wird, aus welchen weiteren Aufenthaltstiteln (wie in Ihrem Fall) man die Einbürgerung beantragen dürfen sollte.
Falls Sie Interesse haben, würde ich Sie bitten, mir per Mail mehr Informationen zu Ihrem Fall zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir