Frage von Murat G. • 30.11.2022
Sehr geehrte Herr Demir, muss das neue Staatsangehörigkeitsrecht auch durch den Bundesrat genehmigt werden? Wenn dem so ist befürchte ich das die Union das alles wieder aufweichen wird. Danke&Grüße
Antwort von Hakan Demir SPD • 01.12.2022
Lieber Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir