Frage von Anna L. • 11.05.2024
Sehr geehrte Herr Demir, ich habe eine Frage bezüglich Einbürgerung. Ab welchem Jahr fängt man zu zahlen, wenn ich in Deutschland 1 Jahr als freiwillige gearbeitet habe und mit Visum D gelebt habe?
Zählt dieses Jahr mit oder fängt man zu zahlen ab dem Jahr, wenn ich Aufenthaltstitel bekommen habe?
Ich wohne seit 3 Jahren in Deutschland.
1 Jahr - bfd.
2 Jahre - 18b Aufenthaltstitel.
Habe Sprachzertifikat C1.
Bin weiterhin freiwillig in einem Verein tätig.
Danke im voraus
Antwort von Hakan Demir SPD • 07.06.2024
Sehr geehrte Frau L.,
danke für Ihre Frage.
Bei der Einbürgerung ist kein Nachweis erfoderlich, seit wann man arbeitet. Es muss nachgewiesen werden, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt selbstständig aufkommen können und keine Sozialleistungen beziehen.
Sie hatten während Ihres Bundesfreiwilligendienstes ja einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Dieser wird Ihnen als Voraufenthaltszeit anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir