Optionspflicht für Kinder die im Ausland aufgewachsen sind
Sehr geehrter Herr Demir,
wird die Optionspflicht in dem neuen Gesetzenwurf neu geregelt oder bleibt weiterhin die Regelung das im Ausland aufgewachsene Kinder, die beide Staatsangehörigkeiten besitzen( durch Geburt den deutschen weil der Vater deutscher ist und die türkische weil die Mutter türkin ist), mit dem 21. Lebensjahr sich für eines der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, aber die die in Deutschland aufgewachsen sind, beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen.
Viele Grüsse
B.
Sehr geehrter Herr S.
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Auch die Optionspflicht für im Ausland aufgewachsene Kinder fiele damit weg.
Kurz zusammengefasst: von Deutschland her wird es gar keine Beschränkungen der Mehrstaatigkeit mehr geben. Wenn das jeweils andere Land - in ihrem Beispiel die Türkei - keine Beschränkungen der Mehrstaatigkeit vorgibt, wird es also egal ob bei Einbürgerung, Optionspflicht oder Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit (durch Deutsche) keine Hürden bei der Mehrstaatigkeit mehr geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir