Hakan Demir
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Frage von Nilesh T. •

Neues Gesetz für Elternzusammenführungsvisa - blaue Karte und Daueraufenthaltskarte? Können sie ihre Eltern auch langfristig mitbringen?

Sehr geehrter Herr Hakan Demir,

ich bin Nilesh T. .und arbeite seit 2014 als Ingenieur in Deutschland. Ich komme aus Indien und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich habe gesehen, dass es ein neues Gesetz für Elternzusammenführungsvisa gibt, aber nach meinem Verständnis gilt das nur für Personen, die nach dem 1. März 2024 eine Blaue Karte EU erhalten. Stimmt das, denn es gibt Menschen, die bereits mit einer Blauen Karte EU in Deutschland sind? blaue Karte und Daueraufenthaltskarte? Können sie ihre Eltern auch langfristig mitbringen?

Das Problem ist, dass ich die einzige Stütze für meine Mutter bin und sie schon lange nach Deutschland holen wollte. Ich habe ein eigenes Haus und auch ein gutes Gehalt. Ist es möglich, sie langfristig zu bringen?

Ich freue mich auf Ihre freundliche Antwort.

Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen,
Nilesh T.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes die Möglichkeit geschaffen wurde, dass für neu zugewanderte Fachkräfte bei entsprechender Finanzierung auch der Nachzug der Eltern möglich ist. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass das Zusammenleben nicht nur mit Ehepartner:in und eigenen Kindern, sondern auch beispielsweise mit den eigenen Eltern ein wichtiger Faktor für die Entscheidung für Deutschland, aber auch für ein gutes Ankommen und eine hohe Lebenszufriedenheit ist.

Diese Möglichkeit ist – wie Sie ebenfalls zu Recht anmerken – auch für andere Gruppen relevant, z.B. für bereits eingewanderte Fachkräfte oder für Deutsche mit ausländischen Eltern. Für diese Gruppen bleibt aber erst einmal die aktuelle Rechtslage ausschlaggebend, nach der eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegen muss, um den Elternnachzug zu ermöglichen. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft (z.B. angesichts der Situation, dass Sie, wie Sie schreiben, die „einzige Stütze“ für Ihre Mutter sind), sollten Sie mit Ihrer lokalen Ausländerbehörde bzw. anwaltlich oder mit einer Migrationsberatungsstelle prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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