Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 16.09.23
Sehr geehrter Herr Demir,
Vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort auf meine Frage zur KSG-Ambitionslücke.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hakan-demir/fragen-antworten/wie-moechten-sie-die-ambitionsluecke-im-klimaschutzgesetz-schliessen-zwischen-erlaubtem-thg-ausstoss-bis-2045
Die "Klimaziele", auf die Sie sich beziehen, sind die Ziele des KSG 2045 klimaneutral zu sein. Mir ging es aber in meiner Frage darum, dass wir auch Ziele aus dem Vertrag von Paris haben, möglichst das 1,5 Grad Limit nicht zu überschreiten, was immerhin ein Gesetz und völkerrechtlicher Vertrag ist.
Das aktuelle und das neue KSG gehen aber von Budgets aus, die für uns zu hoch sind. Wir werden bei exakter Erfüllung, trotzdem bis 2030 bereits den gesamten deutschen CO2 Anteil an den 1,5 Grad reißen. Dies wurde auch durch das letzte Update des CAT noch einmal sehr deutlich gemacht.
Warum werden die Budgets also nicht dem Vertrag von Paris konform angepasst?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander K.
Sehr geehrter Herr K.,
das Klimaabkommen von Paris gilt nach wie vor. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vereinbarkeit des KSGs mit dem Abkommen bestätigt, da das „Paris-Ziel“ die Grundlage des Klimagesetzes darstellt, wobei der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen ist.
Wie bereits in meiner letzten Antwort erwähnt, bedarf es weiterer Anstrengung und Maßnahmen für den Klimaschutz, die allerdings auch die entsprechenden Mehrheiten brauchen. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir