Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ivan S. •

Nachfrage zum Gesetzentwurf zur Reform der Staatsangehörigkeit.

Sehr geehrter Herr Demir,

leider haben Sie meine vorige Frage "Wer entscheidet über die Modalitäten der Einbringung von Gesetzesentwurfen?" nicht beantwortet. Deswegen möchte ich die Frage nochmal stellen und vertiefen.

Gibt es zurzeit nicht genug Abgeordnete, um das Gesetzentwurf zur Reform der Staatsangehörigkeit ins Bundestag einzubringen statt ewigen Warten auf den Regierungsentwurf? Nach meiner Berechnung würden schon 37 Abgeordneten dafür ausreichen und man kann auch den schon veröffentlichten Referentenentwurf des BMI als Vorlage nutzen. Warum machen Sie das nicht? Wer entscheidet, dass der Gesetzentwurf in diesem Fall unbedingt von der Regierung eingebracht werden soll?

Das es nicht immer so ist, zeigt das Beispiel der geplanten Änderung des Bundesvertriebenengesetzes. In diesem Fall soll der Gesetzentwurf von der Regierungsfraktion des Bundestages eingebracht werden. Dieses Verfahren ist auch viel schneller, da die Stellungnahme des Bundesrates nicht erforderlich ist.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Einbringung von Gesetzesentwürfen wird von den Regierungsfraktionen oder in Ausnahmefällen von einzelnen Parlamentarier:innen-Gruppen vorgenommen.

Im Falle der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts setze ich mich für einen baldigen Abschluss der Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung ein. Sie haben Recht, dass der Gesetzgebungsprozess schon länger als geplant dauert, aber die Bundesregierung ist nach meiner Auffassung auf einem sehr guten Weg. Die Länder- und Verbändebeteiligung wurde abgeschlossen, zwischen den Ministerien laufen letzte Abstimmungen zur Kabinettsvorlage - sodass wir nach der Sommerpause also die parlamentarische Beratung beginnen können sollten. 

Ich würde mich freuen, wenn Sie die geplante Reform weiterhin unterstützen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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