Nachdem das neue Staatsangehoerigengesetz in Kraft getreten ist (z.B. 1.Mai/Juni), muss Ich etwas spezielles tun oder beantragen bevor ich eine zweite Staatsangehoerigkeit annehme?
Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre Frage.
Heute wurde die Reform im Bundesgesetzblatt verkündet (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html). Damit tritt sie - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft. Ich freue mich sehr, dass es nun ein konkretes Datum gibt. Ein Meilenstein für unser Land und die vielen Menschen, die seit Jahren auf die doppelte Staatsbürgerschaft warten mussten. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung.
Wenn Sie Ihre alte / eine weitere Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten der Reform zu Ende Juni 2024 (wieder)erlangen möchten, ist es nicht notwendig, deutsche Behörden davon in Kenntnis zu setzen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir