nach dem neuen Einbürgerungsgesetz wird Studienzeit angerechnet?
Ich möchte gerne wissen, ob es nach dem neuen Einbürgerungsgesetz möglich ist, die Einbürgerung zu beantragen, wenn man sehr gute Deutschkenntnisse hat und nach einem dreijährigen Vollzeitstudium einen Abschluss gemacht hat und danach einen Job gefunden hat.Kann man dann die Einbürgerung schon als sehr gut Integriert beantragen oder wird die Studienzeit mit Aufenthaltsrecht 16b nicht angerechnet?
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Studienzeiten gelten auch jetzt schon als gültige Voraufenthaltszeit. Mir ist aber bewusst, dass es immer wieder Unklarheit darüber gibt, ob Studienzeiten vollständig angerechnet werden können und ich werde mich im Rahmen der aktuellen Reform dafür einsetzen, dass noch einmal eine Klarstellung über die vollständige Anrechnung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir