Hakan Demir
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SPD
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Frage von Recep S. •

nach 2000 verlor ich meine deutsche Staatsbürgerschaft kann ich nun nach der neuen Gesetzentwurf meine deutsche Staatsbürgerschaft wieder bekommen ohne ihn beantragen zu müssen

hallo Herr Demir
vor 2000 wurde ich eingebürgert nach 2000 habe meine alte Staatsbürgerschaft wieder erhalten nach der gesetzeslage verlor ich automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft nun zu meine Frage kann ich meine deutsche staatsbürgerschaft wieder bekommen ohne ihn wieder beantragen zu müssen sieht der Gesetzentwurf auch für diese Menschen auch eine erleichterung vor danke
mfg S.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Für ehemalige Deutsche ist keine automatische Wiedereinbürgerungen vorgesehen. Sie müssen also eine Wiedereinbürgerung (dann unter den neuen Bedingungen der erlaubten Mehrstaatigkeit) bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen. 

Alles Gute und mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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