Hakan Demir
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SPD
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Frage von N R. •

Muss ich meine Einbürgerung in Deutschland noch mit meinem Heimatland kommunizieren?

Sehr geehrter Herr Demir,

vor kurzem habe ich die Einbürgerungszusicherung von meiner Behörde erhalten. Als bisheriger russischer Staatsbürger stellt sich für mich die Frage, ob bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft noch Kommunikation mit meinem Heimatland erforderlich ist oder ob die Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft unabhängig davon erfolgt.

Diese Frage bezieht sich insbesondere auf die derzeitigen Probleme mit Russland und die Verweigerung der Konsulate, irgendwelche Anträge anzunehmen und zu beantworten.

Meine Behörde konnte oder wollte mir hierzu keine Auskunft geben.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Frage.

Zum jetzigen Stand hätten Sie ja Ihre russische Staatsangehörigkeit abgeben müssen, um eine Einbürgerungszusage zu erhalten. Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie derzeit ja nur annehmen, wenn Sie die russische abgeben. Ggf. können Sie ja unter Umständen Ihren russischen Pass behalten. Ich kenne Ihren Einzelfall nicht und kann dies nicht beurteilen.

Wenn Sie den russischen Pass abgeben müssen, um eingebürgert zu werden, benötigen Sie entsprechend von russischer Seite einen Nachweis, dass Sie aus der russischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden.

Wenn ab dem 27. Juni doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht sind, ist keine Kommunikation mit Ihrem Heimatland mehr notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

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