Muss ich als russische Staatsangehörige eine Beibehaltung beantragen, wenn ich die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland beantragen möchte (sobald das entsprechende Gesetz reformiert ist)?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin schon seit 24 Jahren in Deutschland. Ich habe dort einen deutschen Staatsbürger geheiratet, ein Studium abgeschlossen und arbeite hier auch. Also müsste ich alle Anforderungen für eine doppelte Staatsbürgerschaft erfüllen.
Noch zwei ergänzende Fragen:
Müsste ein Antrag zur Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit vor der doppelten Staatsbürgerschaft beantragt werden? Gibt es eine Empfehlung, wann dafür ein guter Zeitpunkt wäre, zumal das neue Staatsangehörigkeitsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist?
Muss ich, beispielsweise bei einem Besuch meiner Familie in Russland, damit rechnen, dass ich keine Unterstützung von Deutschland erhalte, wenn ich mit dem ungerechten Rechtsstaat des russischen Regimes in Konflikt gerate und dort meine deutsche Staatsbürgerschaft keinen Wert hat?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Engagement
Anna B.
Sehr geehrte Frau B.,
danke für Ihre Fragen.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen. Sie können dann neben der deutschen auch die aus Russland, Singapur, der Türkei, den USA oder Ghana haben, das weitere Land spielt keinen Unterschied.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass Sie Ihre russische Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, um die deutsche zu erlangen, da eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht vorgesehen ist. Eine Beibehaltungsgenehmigung können nur Deutsche stellen, die die Staatsangehörigkeit Ihres neuen Landes erwerben, die deutsche aber nicht verlieren möchten.
Die Staatsangehörigkeitsreform kommt bald ins Bundeskabinett und danach ins parlamentarische Verfahren. Ich denke, dass wir die Reform und damit auch die doppelte Staatsangehörigkeit Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres umsetzen werden. Da das Einbürgerungsverfahren sich oftmals zeitlich lange zieht, können Sie sich überlegen, ob Sie jetzt schon einen Antrag stellen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Migrationsberatung in Ihrer Kommune oder direkt an die Einwanderungsbehörde, die ganz konkrete Fragen beantworten können.
Zu Ihrer Frage bzgl. doppelter Staatsangehörigkeiten: Wenn Sie mit bspw. deutscher und russischer Staatsangehörigkeit sich in Russland aufhalten, so betrachtet Russland Sie entsprechend völkerrechtlicher Regelungen als eigene Staatsbürgerin, nicht als Deutsche. Das ist für Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit immer eine besondere Situation. Schauen Sie gerne mal auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (https://germania.diplo.de/ru-de/service/03-Staatsangehoerigkeit/-/1502318), dort gibt es für Doppelstaatler:innen ein Dossier mit weiteren Informationen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir