Frage von Michael M. • 27.04.2023
Muss das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit auch den Bundesrat (und ggf. den Vermittlungsausschuss) passieren? Falls ja, welche Zeit beansprucht ein solcher Prozess in der Regel?
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2023
Lieber Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer / Herbst in diesem Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir