Hakan Demir
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Frage von Zehra G. •

Meine Tochter ist 2017 in München geboren, beide Elternteile nicht deutsche. Sie hat beide Staatsangehörigkeiten, früher musste Sie sich mit 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Kann Sie ab dem Juni2024 auch gebrauch vom neuen gezet machen?

Meine Frage ist, kann Sie ab dem Juni2024 auch gebrauch vom neuen gezet machen, so das sie beide Staatsangehörigkeiten beibehalten kann, z.b ohne einen Antrag ?

Vielen Dank

Hakan Demir
Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

danke für Ihre Frage.

Bis zum Jahr 2014 mussten sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden (sog. Optionspflicht). Seit dem 20. Dezember 2014 sind die Ius-soli-Deutschen von der Optionspflicht befreit, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind.

Ius-soli-Deutsche, die im Ausland aufgewachsen sind, sind verpflichtet, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt diese Pflicht. Ihre Tochter kann also beide Staatsangehörigkeiten behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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