meine Frage ist, ob das neue Staatsbürgerschaftsgesetz rückwirkend auf Neugeborene angewendet wird oder nicht?
Sehr geehrter Herr Demir,
meine Frage ist, ob das neue Staatsbürgerschaftsgesetz rückwirkend auf Neugeborene angewendet wird oder nicht?
Ich habe Niederlassungserlaubnis, meine Tochter ist am 9. Dezember 2023 geboren und hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten, da ich mich seit weniger als acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufgehalten habe .
Nach Berechnung der Anzahl der Jahre bei der Ausländerbehörde waren es nur 7 Jahre und drei Monate.
Danke im voraus
Sehr geehrter Herr A.,
danke für Ihre Frage.
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene. Die Staatsangehörigkeitsreform tritt erst zu Ende Juni 2024 in Kraft. Damit erhalten in Deutschland geborene Kinder (ab dem Inkrafttreten der Reform) künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Wenn die Kinder auch die Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben, erhalten sie entsprechend von Geburt an die Mehrfachstaatsangehörigkeit.
Aber: Mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten für Sie ja auch die verkürzten Voraufenthaltszeiten von fünf Jahren. Sie können dann Ihr Kind ebenfalls miteinbürgern lassen.
Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir