Hakan Demir
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Frage von Deniz D. •

Mehrstaatigkeit. Wann genau ist die Einführung der Mehrstaatigkeit in Deutschland geplant, da vor dem Sommer nur noch ein Monat verbleibt?

Wann genau ist die Einführung der Mehrstaatigkeit in Deutschland geplant, da vor dem Sommer nur noch ein Monat verbleibt? Wie lange wird es voraussichtlich dauern, nachdem man den Antrag auf Mehrstaatigkeit gestellt hat, bis man den deutschen Pass erhält, da derzeit der Einbürgerungsprozess 12 Monate in Anspruch nimmt?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

In Bezug auf die Zeitplanung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der genaue Gesetzesentwurf auf Ebene der Bundesregierung noch nicht finalisiert ist, da einige Details zwischen SPD, Grünen und FDP noch politisch geeint werden müssen. Zur Debatte um die Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung habe ich mich beispielsweise auch öffentlich geäußert: https://regionalheute.de/spd-und-gruene-gegen-verschaerfung-von-staatsangehoerigkeitsrecht-1678386246/

Ich arbeite weiterhin auf eine schnelle Einigung hin, stehe mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen. Mir ist sehr bewusst, dass die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, großen Einfluss auf das Leben vieler Menschen in Deutschland hat – nicht zuletzt durch die Möglichkeit, zu wählen und sich wählen zu lassen. Ich trete deshalb weiterhin für eine schnelle Einigung ein, kann Ihnen aber aufgrund der genannten laufenden politischen Debatten noch keinen genauen Zeitpunkt nennen, wann das Gesetz in den parlamentarischen Prozess kommt.

Und zu Ihrer Frage der Verfahrensdauern: Dies wird weiterhin von Bundesland zu Bundesland und manchmal von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, da die Umsetzung des Gesetzes in der Hand der Länder und Kommunen liegt. Die Reform selbst wird gegenläufige Effekte haben. Einerseits werden die Mehrfachstaatsangehörigkeit sowie Klarstellungen bei der Identitätsfeststellung und Erleichterungen bei Sprachanforderungen für Menschen über 67 Jahren die Verfahren erleichtern. Besonders die Abschaffung der oft aufwendigen Prüfungen von Ausnahmen zur Pflicht der Aufgabe der bestehenden Staatsangehörigkeit werden wichtige Kapazitäten freisetzen. Andererseits wird das Gesetz die Fallzahlen deutlich erhöhen. Ich bin dabei der Ansicht, dass durch die zusätzlichen Fälle mehr Kapazitäten bei den Einbürgerungsbehörden notwendig sein werden als durch die Verfahrenserleichterungen eingespart werden. Hinzu kommt natürlich auch, wie viele Einbürgerungen vorliegen, sodass Verfahren in großen Städten länger dauern als im ländlichen Raum.

Wie sie diese zusätzlichen Anforderungen bewältigen, liegt in der Hand der zuständigen Länder und Kommunen. In Berlin setze ich mich zusammen mit der Berliner Landesregierung für eine klare Strategie ein: zentralisieren, digitalisieren, Personal aufstocken. Ich begrüße deshalb, dass die Landesregierung eine zentrale Einbürgerungsbehörde plant, in der die Zahl der bearbeiteten Fälle auf das 2,5-fache gesteigert werden kann (https://www.berlin.de/aktuelles/7899498-958090-mehr-tempo-einbuergerungszentrum-soll-an.html). Auch Hamburg ist hier Vorreiter und ein Beispiel für andere Bundesländer, Einbürgerungen zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen

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