Macht es Sinn, die deutsche Staatsbürgerschaft vor der Reform zu beantragen?
Hallo Herr Demir, wir erwarten für Anfang nächsten Jahres die doppelte Staatsbürgerschaft auch für Türken im Gestetz in Deutschland. Es ist zu erwarten, dass gleich nachdem das Gesetz beschlossen wurde, eine Flut an Anfragen in die Ämter kommen wird. Würde eine im Vorfeld beantragte und zugesicherte Staatsbürgerschaft auch in den Genuss des neuen Gesetztes kommen? Oder gilt dieses Gesetzt nur für die Neubeantragungen? Evtl. könnte man eine Zusicherung ja warten lassen, bis es soweit ist :-)
Vielen Dank, dass Sie die Fragen beantworten und sich einsetzen.
Viele Grüsse
Sehr geehrter Herr T.,
danke für Ihre Frage.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben sie beispielsweise einen ausländischen Pass, haben einen Einbürgerungsantrag eingereicht und erhalten nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform eine Einbürgerungszusage, so profitieren Sie von der dann geltenden doppelten Staatsangehörigkeit und müssen Ihren derzeitigen Pass nicht zurückgeben - sofern Sie ihn natürlich noch nicht zurückgegeben haben.
Eine Einbürgerungszusage gilt im Regelfall ein Jahr lang. Konkrete Fragen zu Ihrem Antrag und der Dauer der Bearbeitung klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.
Viel Erfolg weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir