Könnte man im neuen StAG berücksichtigen, dass Leute, die eine Einbürgerungszusicherung schon haben, gleich eine Einbürgerungsurkunde bekommen?
Lieber Herr Demir,
nach den 16 Monaten vom Einbürgerungsprozess (erstmal auf einen Termin gewartet und dann auf eine Einbürgerungszusicherung), wäre es extrem anstrengend den Antrag zurückziehen zu müssen und neu zu stellen, um die alte Staatsangehörigkeit behalten zu können. Außerdem würde es die in Großstädten ohnehin überlasteten Behörden noch extra belasten, und den Einbürgerungsprozess wahrscheinlich nochmal verlangsamen.
Wäre es möglich im kommenden StAG eine Übergangsregelung zu gestalten, damit die Leute, die eine Einbürgerungszusicherung schon haben, direkt eine Einbürgerungsurkunde bekommen könnten ohne die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben bzw. ohne Prozess neu zu starten?
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr T.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Auch Termin-Wartezeiten, Intransparenz und zu lange Verwaltungsverfahren sind wesentliche Hindernisse auf dem Weg zur Einbürgerung – manche Menschen lassen sich dadurch davon abhalten, ihren Antrag auf Einbürgerung überhaupt zu stellen. Für die Umsetzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind die Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland und jede Kommune ist also in der Verantwortung, die örtlichen Behörden so auszustatten, dass sie Verfahren in einer angemessen Zeit bewältigen. Ich setze mich in Berlin gemeinsam mit der Landesregierung dafür ein, dass Zentralisierung, Digitalisierung und mehr Personal den Einbürgerungsprozess zum Erfolg werden zu lassen.
Zu Ihrer konkreten Frage: Wenn Sie sich bereits im Einbürgerungsprozess befinden oder bereits eine Einbürgerungszusicherung haben, müssen Sie Ihr Verfahren nicht neu starten. Die Einbürgerungszusicherung gilt in der Regel für zwei Jahre, sie kann zudem verlängert werden. Die Entscheidung über die Verleihung der Einbürgerungsurkunde erfolgt dann nach der jeweils gültigen Rechtslage, nicht nach der Rechtslage bei Antragstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir